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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
Für alle gegenseitigen Ansprüche aus und im Zusammenhang mit einem Vertragsabschluss zwischen dem Kunden und Kaffeevollautomaten und mehr beim Versandhandel gelten stets diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

2. Teilnehmer
Kaffeevollautomaten und mehr schließt Verträge mit Kunden ab, die
a) unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen sind, die das 18. Lebensjahr vollendet haben sowie mit
b) juristischen Personen, jeweils mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder der Schweiz (nachfolgend "Kunden" genannt). Soweit das Angebot eines nicht akzeptierten Teilnehmers versehentlich von Kaffeevollautomaten und mehr angenommen wurde, ist Kaffeevollautomaten und mehr binnen einer angemessenen Frist zur Erklärung des Rücktritts vom Vertrag gegenüber dem Kunden berechtigt.

3. Vertragsgegenstand
Kaffeevollautomaten und mehr liefert die vom Kunden bestellten Waren oder erbringt Dienstleistungen nach Angebotsannahme. Sollte  Kaffeevollautomaten und mehr nachträglich erkennen, dass sich bei Kaffeevollautomaten und mehr ein Fehler z. B. bei den Angaben zu einem Produkt, zu einem Preis oder zu einer Lieferbarkeit eingeschlichen hat, wird  Kaffeevollautomaten und mehr den Kunden hiervon umgehend informieren. Dieser kann den Auftrag unter den abgeänderten Konditionen nochmals bestätigen. Andernfalls ist Kaffeevollautomaten und mehr zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

4. Vertragsabschluss/Widerrufsrecht
4.1
Der Vertrag kommt durch Annahme der Kundenbestellung durch Kaffeevollautomaten und mehr zustande. Der Kunde verzichtet auf den Zugang einer Annahmeerklärung, § 151 Satz 1 BGB. Über den Vertragsabschluss wird der Kunde entweder von Kaffeevollautomaten und mehr durch eine Bestätigung unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren bzw. durch das Angebot oder das Erbringen der Dienstleistung. Bestellt der Kunde per Internet, so wird  Kaffeevollautomaten und mehr jedoch den Zugang der Bestellungen unverzüglich auf elektronischem Wege bestätigen.

Ist der Kunde Unternehmer, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB.


4.2 Aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechts des Kunden kommt durch die Bestellung und deren Annahme seitens Kaffeevollautomaten und mehr zunächst ein schwebend wirksames Vertragsverhältnis zustande. Deshalb kann der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware bei ihm die Ware ohne Angaben von Gründen zurücksenden.

(Erläuternde Erklärungen von Kaffeevollautomaten und mehr: Ein Rückversand eines Kaffeevollautomaten, einer Espressomaschine oder einer Nespressomaschine auf Risiko der Kaffeevollautomaten und mehr wird aufgrund des hohen Transportrisikos ausschließlich in der dem Kunden mit dem Gerät zugesandten Originalversand- und Geräteverpackung akzeptiert. Unfrei an Kaffeevollautomaten und mehr und/oder nicht original verpackte zurückgesendete Pakete werden von Kaffeevollautomaten und mehr zurückgewiesen.

In jedem Fall sind die Rückversandkosten vom Kunden zu tragen, es sei denn, der Kunde hat falsche oder mangelhafte Ware geliefert bekommen.

Briefe / Pakete an:

Kaffeevollautomaten und mehr – Kaffeeautomatenshop.de –

Achim Kühn

Marienstraße 22
52531 Übach-Palenberg
Tel.: 02451/9145091
achim@kaffeeautomatenshop.de




4.3 Rückgabefolgen

Im Falle der wirksamen Ausübung des Rückgaberechts sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.

(Erläuternde Erklärung von Kaffeevollautomaten und mehr: Eine Inbetriebnahme eines Gerätes führt unweigerlich zu einer Verschlechterung der Ware, da das Gerät als Neugerät nicht mehr verkauft werden kann. Der Wertersatz liegt dann üblicherweise bei 20% des Kaufpreises)

Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Wenn Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, wird der Kaufvertrag hinfällig.

5. Verfügbarkeitsvorbehalt:
Sollte Kaffeevollautomaten und mehr nach Vertragsabschluß feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr bei  Kaffeevollautomaten und mehr verfügbar ist oder aus rechtlichen Gründen nicht geliefert werden kann, kann Kaffeevollautomaten und mehr entweder eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware oder Dienstleistung anbieten oder vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen wird Kaffeevollautomaten und mehr umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag durch Kaffeevollautomaten und mehr oder den Kunden erstatten.

6. Lieferung
6.1 Für das gesamte Risiko der Beschädigung auf dem Transportweg oder den Verlust der Ware auf dem Transportweg schließt Kaffeevollautomaten und mehr eine Transportversicherung ab. Wir bitten bei unvollständiger Lieferung um Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden. Bei Beschädigungen muss die nächstliegende Postdienststelle umgehend informiert werden und eine entsprechende Schadenserklärung erstellt werden. Beschädigte Ware ersetzt Kaffeevollautomaten und mehr dem Kunden dann umgehend.

8. Eigentumsvorbehalt
Kaffeevollautomaten und mehr behält sich das Eigentum an aller Ware, die von ihm an einen Kunden ausgeliefert wird, bis zur endgültigen und vollständigen Zahlung der gelieferten Ware vor. Soweit  Kaffeevollautomaten und mehr im Rahmen der Gewährleistung eine Ware austauscht, wird bereits heute vereinbart, dass das Eigentum an der auszutauschenden Ware wechselseitig in dem Zeitpunkt vom Kunden auf Kaffeevollautomaten und mehr bzw. umgekehrt übergeht, in dem einerseits Kaffeevollautomaten und mehr die Ware vom Kunden zurückgesandt bekommt bzw. der Kunde die Austauschlieferung von Kaffeevollautomaten und mehr erhält.

9. Gewährleistung
9.
1  Kaffeevollautomaten und mehr gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Verkäufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung von Kaffeevollautomaten und mehr bzw. des Herstellers erwarten kann.

9.2 Der Kunde hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

9.3 Für alle SAECO Produkte gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.

9.4 Im Fall des Mangels kann der Kunde gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Kaffeevollautomaten und mehr kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Kunde im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

9.5 Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass  Kaffeevollautomaten und mehr oder der Hersteller die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

9.6 Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es Kaffeevollautomaten und mehr frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

10. Haftung
10.1
Kaffeevollautomaten und mehr haftet in Fällen positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Verzug, Unmöglichkeit, unerlaubter Handlung sowie aus sonstigem Rechtsgrund bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle der schuldhaften Verletzung von vertraglichen Kardinalspflichten (Hauptvertragspflichten) oder bei arglistiger Täuschung sowie im Falle eines Ersatzanspruches gemäß § 437 Ziffer 2 BGB haftet Kaffeevollautomaten und mehr im gesetzlichen Umfang. Lediglich bei einer Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung für Mitarbeiter von Kaffeevollautomaten und mehr begrenzt auf den typischen, voraussehbaren Schaden. Mittelbare Schäden sind insoweit ausgeschlossen. Bei Verzug hat der Geschäftskunde alternativ zum Schadenersatz das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

10.2 Der Umfang einer Haftung von Kaffeevollautomaten und mehr nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

10.3 Die vorstehenden Regelungen (9 und 10) geben den vollständigen Haftungsumfang von Kaffeevollautomaten und mehr wieder. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

11. Rechtswahl
11.1
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen Kaffeevollautomaten und mehr und Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

12. Verschiedenes
12.1
Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

12.2 Erfüllungsort ist für Zahlungen am Geschäftssitz von Kaffeevollautomaten und mehr Für Lieferungen ist der Erfüllungsort entweder bei Kaffeevollautomaten und mehr oder der Versandort des ersten Versenders, der für Kaffeevollautomaten und mehr tätig wird.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.